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§ 188 FinStrG verfassungswidrig?

FinanzrechtAufsatzKarl Werner FellnerÖJZ 2008/93ÖJZ 2008, 884 - 886 Heft 22 v. 15.11.2008

Zusammenfassung: Der Autor wirft in seinem Beitrag die Frage auf, ob § 188 FinStrG, der die Voraussetzungen der Entschädigung für vermögensrechtliche Nachteile bei ungerechtfertigter Haft normiert, mit der Verfassung in Einklang steht.

Rechtsgrundlagen: § 188 FinStrG

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