§ 363a Abs 1 StPO; Art 5 MRK; Art 6 MRK; Art 34 MRK
Der OGH befaßt sich in seiner Entscheidung, welche Voraussetzungen für Erneuerungsanträge gelten, ohne daß vorab der EGMR damit befaßt wurde. Weiters ging er das Frage nach, wie Erneuerungsanträge von Grundrechtsbeschwerden und Fristsetzungsanträgen abzugrenzen sind.