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§ 6 Abs 1 GlbG

ArbeitsrechtEvBl 2008/17EvBl 2008, 861 - 862 Heft 21 v. 1.11.2008

§ 6 Abs 1 GlbG

Der OGH hielt fest, daß eine juristische Person für sexuelle Belästigungen, die durch eines ihrer Vertretungsorgane eingetreten ist, einzustehen hat.

OGH 5.6.2008, 9 ObA 18/08z

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