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Rückstellungsverpflichtung "Wände weiß ausgemalt"

ZivilrechtHelge Hoch; Erich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2008/162EvBl 2008, 852 - 853 Heft 21 v. 1.11.2008

§ 1109 ABGB; § 17 WGG; § 27 Abs 3 MRG

Der OGH befaßte sich mit der Auslegung der Worte "Wände weiß ausmalen" im Zusammenhang mit der Rückstellung einer Wohnung. Insbesondere ging er der Frage nach, wie eine natürliche Abnützung der Wände zu verstehen ist, und wann das komplette Neuausmalen einer Wohnung überhaupt verlangt werden kann.

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