§ 363a Abs 1 StPO; Art 35 EMRK
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die 6-Monatefrist für den Erneuerungsantrag durch eine rechtzeitige Beschwerde beim EGMR beeinflusst wird.
OGH 13.5.2008, 14 Os 57/08a
§ 363a Abs 1 StPO; Art 35 EMRK
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die 6-Monatefrist für den Erneuerungsantrag durch eine rechtzeitige Beschwerde beim EGMR beeinflusst wird.
OGH 13.5.2008, 14 Os 57/08a