Der Beitrag informiert über eine aktuelle Entscheidung des OGH zu "wrongful birth". Im gegenständlichen Fall waren nach einer In-Vitro-Fertilisation (gesunde) Drillinge zur Welt gekommen, obwohl die Eltern mit dem Arzt vereinbart hatten, nur zwei Embryonen einzusetzen. Die Eltern begehrten Schadenersatz für die Unterhaltspflichten für das dritte Kind.
OGH 7.8.2008, 6 Ob 148/08w