Zusammenfassung: Schwerpunkt dieser Entscheidung war die Beurteilung der Opfereigenschaft des Bf, welcher sich darüber beschwerte, dass die Verfahrensdauer seines Prozesses wegen unerlaubter Beschäftigung von Ausländern, nicht mit dem Erfordernis der " angemessenen Dauer" nach Art 6 Abs 1 MRK vereinbar sei.
Rechtsgrundlagen: Art 6 MRK; Art 35 MRK; § 33a VwGG