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Einwand der Unzeit wegen unklarer Rechtsverhältnisse an der im Miteigentum stehenden Liegenschaft

SachenrechtJudikaturErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/116EvBl 2008, 595 - 597 Heft 14 und 15 v. 15.7.2008

§ 830 ABGB

Der OGH hatte zu entscheiden, ob unklare Rechts- und Benutzungsverhältnisse in einem Verfahren auf Zivilteilung einer Liegenschaft den berechtigten Einwand der Unzeit begründen.

OGH 14.2.2008, 4 Ob 202/07w

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