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§ 1489 ABGB

OGH-LeitsätzeZivilrechtÖJZ-LS 2008/45ÖJZ-LS 2008, 498 Heft 12 v. 15.6.2008

§ 1489 ABGB

Der OGH hatte zu entscheiden, inwiefern sich ein Geschäftsherr das für den Beginn des Laufs der Verjährungsfrist maßgebliche Wissen den Stand der Kwnnnis seines Gehilfen zurechnen lassen muss.

OGH 8.2.2008, 9 Ob 23/07h

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