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Haftung des Schulerhalters bei Unfällen auf Weg im Schulbereich

SchadenersatzrechtJudikaturErich Kodek, Eckart Ratz, Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/95EvBl 2008, 490 - 492 Heft 12 v. 15.6.2008

§ 1311 ABGB; § 1319a ABGB; § 48 OöPOG

Der OGH hatte sich mit der Frage zu befassen, ob und nach welcher Norm der Schulerhalter für einen Sturz eines Lehrers im Bereich der Schule haftet. Ist § 1319a ABGB anwendbar? Was besagen einschlägige landesgesetzliche Vorschriften?

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