§ 20 Abs 6 WEG 2002; § 1012 ABGB
Der OGH hatte zu entscheiden, ob das Recht auf Einsicht in die Belege des Kontos der Eigentümergemeinschaft auf bestimmte Zeiträume oder auf das Vorliegen wichtiger Gründe beschränkt ist, oder ob eine Einsicht nach dem Gesetz jederzeit möglich ist.