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Kein Schadenersatz wegen vorprozessualen Verhaltens

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2008/89EvBl 2008, 454 - 455 Heft 11 v. 1.6.2008

§ 408 ZPO

Der OGH hatte zu entscheiden, ob ein Zuspruch von Schadenersatz nach § 408 ZPO auch dann möglich ist, wenn kein mutwilliges Verhalten im Prozess vorliegt, sondern schuldhafte Veranlassung des Prozesses (also schuldhaftes vorprozessuales Verhalten).

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