§ 2 AuslbG
Die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit der Überlassung zwischen dem Beschäftigten und dem Verleiher entfaltet zulasten Dritter keine Rechtswirkungen.
VwGH 24.04.2006, 2005/09/0221
§ 2 AuslbG
Die Vereinbarung der Unentgeltlichkeit der Überlassung zwischen dem Beschäftigten und dem Verleiher entfaltet zulasten Dritter keine Rechtswirkungen.
VwGH 24.04.2006, 2005/09/0221