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Insolvenzrecht - Die internationale Zuständigkeit zur Konkurseröffnung

InsolvenzrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/59EvBl 2007, 325 - 327 Heft 8 v. 1.8.2007

Art 3 Eu-InsVO; § 220a KO

Die internationale Zuständigkeit für die Einleitung des Insolvenzverfahrens richtet sich nach dem Interessenmittelpunkt des Schuldners, der sich nach dem Zentralpunkt der Interessensverwaltung bestimmt. Die Eröffnung eines Partikularinsolvenzverfahrens ist nicht zulässig.

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