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§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; § 281 Abs 1 Z 10 StPO

OGH-LeitsätzeStrafvollzugÖJZ-LS 2007/29ÖJZ-LS 2007, 296 Heft 7 v. 1.4.2007

§ 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO; § 281 Abs 1 Z 10 StPO

Die Konkretisierung der Gewerbsmäßigkeit mit den verba legalia begründet nur bei fehlendem Sachverhaltsbezug (also unterlassener Bestimmung des Tatzeitraums, der Anzahl der Tathandlungen, der wirtschaftlichen Situation des Angeklagten usw) einen Feststellungsmangel.

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