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§ 1330 ABGB

OGH-LeitsätzeZivilrechtÖJZ-LS 2007/27ÖJZ-LS 2007, 295 Heft 7 v. 1.4.2007

§ 1330 ABGB

Bei Zustellung ehrverletzender Äußerungen an ein Organ der Gesellschaft ist das Erfordernis der Öffentlichkeit nicht erfüllt.

OGH 30.11.2006, 6 Ob 184/04b

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