§ 1330 ABGB
Bei Zustellung ehrverletzender Äußerungen an ein Organ der Gesellschaft ist das Erfordernis der Öffentlichkeit nicht erfüllt.
OGH 30.11.2006, 6 Ob 184/04b
§ 1330 ABGB
Bei Zustellung ehrverletzender Äußerungen an ein Organ der Gesellschaft ist das Erfordernis der Öffentlichkeit nicht erfüllt.
OGH 30.11.2006, 6 Ob 184/04b