Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich mit der dogmatischen Qualifikation des Rückgriffrechts des § 896 ABGB auseinander und sprechen sich dafür aus, dem zahlenden Gesamtschuldner einen Gesamtregress aus dem Rechtsgrund einer Legalzession zu ermöglichen. Weiters vertreten sie die Ansicht, dass jeder Gesamtschuldner bereits vor der Bezahlung einen Freistellungsanspruch gegenüber den anderen Solidarschuldnern nach Maßgabe der internen Quoten geltend machen kann.