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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Finanzrechtlicher Teil

FinanzrechtKarl-Werner FellnerVwGH-F 2007/38ÖJZ 2007, 256 Heft 6 v. 15.3.2007

Art 51 VO (EG)Nr 800/1999; § 289 Abs 1 BAO

Die Überprüfung der Geltendmachung vorsätzlich falscher Angaben im Ausfuhrerstattungsverfahren ist Sache der Beweiswürdigung; die Zurückverweisung an die erstinstanzliche Abgabenbehörde (in concreto: Zollamt) begründet daher keine Rechtswidrigkeit.

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