Zusammenfassung: Der Autor behandelt Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem neu eingefügten Straftatbestand des § 153c StGB, der das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung unter gerichtliche Strafe stellt. Derntl erläutert, welche Beitragsleistungen unter das Tatbestandsmerkmal der " Beiträge eines Dienstnehmers zu Sozialversicherung" subsumiert werden können und prüft, ob das Vorenthalten dieser Nebenbeträge das Delikt der Veruntreuung erfüllt. Darauf aufbauend setzt er sich mit der Frage auseinander, ob bei der Verbuchung ungewidmeter Zahlungen durch den Sozialversicherungsträger § 1416 ABGB zur Anwendung gelangen soll.