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Wirkung der Rechtskraft des Beschlusses auf Zurückweisung eines Einspruchs als verspätet

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2007/38EvBl 2007, 204 - 205 Heft 5 v. 1.3.2007

§ 249 Abs 1 ZPO; § 7 Abs 3 EO

Durch die Rechtskraft des Beschlusses, mit dem eine Zurückweisung eines Einspruchs gegen einen Zahlungsbefehl wegen Verspätung oder Unzulässigkeit verfügt wird, wird auch der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Dies kann auch durch die spätere Beantragung der Aufhebung der Vollstreckbarkeit nicht mehr geändert werden.

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