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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH

SteuerrechtSusanne BüsserVwGH-F 2007/20ÖJZ 2007, 167 Heft 4 v. 15.2.2007

§ 1 Abs 1 LustbarkeitsabgabeO der Stadt Linz

Nur für Veranstaltungen im Gemeindegebiet der Stadt Linz ist eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.

VwGH 22.12.2005, 2004/15/0063

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