§ 93 KO; § 143f KO
OGH Entscheidung zum Thema, inwieweit ein Absonderungsrecht an einem Gegenstand, der sich im Vermögen eines Dritten (also nicht des Gemeinschuldners) befindet, das Maß des Teilnahmeanspruchs des Gläubigers am Befriedigungsverfahren im Konkurs mindert.
OGH 8 Ob 77/07t