Zusammenfassung: Das EGMR erläutert anhand der verfahrensgegenständlichen Amtshandlung einer Sondereinsatzgruppe der Gendarmerie, welche Kriterien das Vorliegen einer " erniedrigenden Behandlung" indizieren.
Rechtsgrundlagen: Art 3 MRK; Art 41 MRK
Zusammenfassung: Das EGMR erläutert anhand der verfahrensgegenständlichen Amtshandlung einer Sondereinsatzgruppe der Gendarmerie, welche Kriterien das Vorliegen einer " erniedrigenden Behandlung" indizieren.
Rechtsgrundlagen: Art 3 MRK; Art 41 MRK