Zusammenfassung: Kirchbacher verweist auf ein richtungsweisendes Urteil des OGH, in dem dieser ausführt, dass die Erneuerung des Strafverfahrens nicht zwangsläufig die Feststellung der Konventionswidrigkeit durch das EGMR voraussetzt.
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Zusammenfassung: Kirchbacher verweist auf ein richtungsweisendes Urteil des OGH, in dem dieser ausführt, dass die Erneuerung des Strafverfahrens nicht zwangsläufig die Feststellung der Konventionswidrigkeit durch das EGMR voraussetzt.
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