Zusammenfassung: Die vom VfGH aufgehobene Bestimmung ist nicht in Umsetzung vom Gemeinschaftsrecht erlassen worden, sondern sie ist eine Regelung des Parlaments eines Mitgliedstaates.
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Die vom VfGH aufgehobene Bestimmung ist nicht in Umsetzung vom Gemeinschaftsrecht erlassen worden, sondern sie ist eine Regelung des Parlaments eines Mitgliedstaates.
Schlagwörter: