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Entscheidung des VfGH Juni-Session 2007 - Gemeinschaftsrechtlicher Grundrechtsschutz bezieht sich nur auf mitgliedstaatliche Rechtsakte, soweit sie gemeinschaftsrechtliche Rechtsakte umsetzen

MenschenrechteWillibald Liehr; Carina HenslerÖJZ 2007, 705 - 706 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Die vom VfGH aufgehobene Bestimmung ist nicht in Umsetzung vom Gemeinschaftsrecht erlassen worden, sondern sie ist eine Regelung des Parlaments eines Mitgliedstaates.

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