§ 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979; § 137 Abs 1 BDG 1979; § 143 Abs 1 BDG 1979
Wenn ein Arbeitplatz durch Organisationsänderung einer niedrigeren Funktionsgruppe zugeordnet wird, muss das dem Beamten in in Form eines Bescheides zugestellt werden.
§ 40 Abs 2 Z 1 BDG 1979; § 137 Abs 1 BDG 1979; § 143 Abs 1 BDG 1979
Wenn ein Arbeitplatz durch Organisationsänderung einer niedrigeren Funktionsgruppe zugeordnet wird, muss das dem Beamten in in Form eines Bescheides zugestellt werden.