Zusammenfassung: Das Verbot der Auszahlung aus einem Sparbuch iSd § 32 Abs 4 Z 2 BWG ist zwingendes Recht und kann durch Parteivereinbarung nicht ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 4 Z 2 BWG
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Zusammenfassung: Das Verbot der Auszahlung aus einem Sparbuch iSd § 32 Abs 4 Z 2 BWG ist zwingendes Recht und kann durch Parteivereinbarung nicht ausgeschlossen werden.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 4 Z 2 BWG
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