Zusammenfassung: Ein Unfall, der ohne den notwendigen Abstand einer Hochspannungsleitung zu wahren verursacht wird, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG.
Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 1 Z 6 ASVG
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