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§ 176 Abs 1 Z 6 ASVG

OGH-LeitsätzeSozialversicherungsrechtÖJZ-LS 2007/64ÖJZ-LS 2007, 704 Heft 17 v. 1.9.2007

Zusammenfassung: Ein Unfall, der ohne den notwendigen Abstand einer Hochspannungsleitung zu wahren verursacht wird, fällt nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 176 Abs 1 Z 6 ASVG.

Rechtsgrundlagen: § 176 Abs 1 Z 6 ASVG

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