§ 57a KFG
Vermögensverfügungen, die im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Kfz-Begutachtungsplakette getätigt werden, fallen nicht in den Schutzbereich des § 57a KFG.
OGH 23.01.2007, 1 Ob 255/06s
§ 57a KFG
Vermögensverfügungen, die im Vertrauen auf die Richtigkeit einer Kfz-Begutachtungsplakette getätigt werden, fallen nicht in den Schutzbereich des § 57a KFG.
OGH 23.01.2007, 1 Ob 255/06s