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ÖJZ-Leitsatzkartei

ZivilrechtÖJZ-LSK 2006/101 Heft 9 v. 1.5.2006

§ 93 Abs 2 Satz 6 BWG; § 1 AHG; § 896 ABGB

Sofern eine dritte Person auf Basis des Amtshaftungsrechts zur Begleichung der Ersatzansprüche der Einleger herangezogen werden kann, kann die Einlagensicherungseinrichtung Regressansprüche in vollem Umfang gegen den Rechtsträger geltend machen.

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