§ 66 EheG; § 94 ABGB
Die gebotene Arbeitssuche des Unterhaltsschuldners muss sich im Regelfall auch auf angrenzende Länder erstrecken.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 311/05m
§ 66 EheG; § 94 ABGB
Die gebotene Arbeitssuche des Unterhaltsschuldners muss sich im Regelfall auch auf angrenzende Länder erstrecken.
OGH, 26.01.2006, 6 Ob 311/05m