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ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafrechtÖJZ-LSK 2006/80 Heft 7 v. 1.4.2006

§ 31a StGB

Die Strafe kann auch noch nach dem Strafvollzug und eingetretener Vollstreckbarkeitsverjährung nachträglich gemildert werden.

OGH, 15.02.2006, 13 Os 132/05v

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