vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖJZ-Leitsatzkartei

StrafrechtÖJZ-LSK 2006/69 Heft 6 v. 15.3.2006

§ 201 Abs 1 StGB; § 206 Abs 1 StGB; § 206 Abs 4 StGB

Das Einführen eines Gegenstands in den After ist als eine dem Beischlaf gleichzustellende geschlechtliche Handlung zu qualifizieren.

OGH, 13.12.2005, 11 Os 4/05f

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!