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EGMR, 07.04.2005, BeschwNr 56483/00 im Fall Jancikova gg Österreich (Grundrecht)

GrundrechtMRK 2006/3ÖJZ 2006, 93 - 95 Heft 2 v. 15.1.2006

Zusammenfassung: Der EGMR erläutert, dass die mündliche Bescheidverkündung die effektive Inanspruchnahme der Verteidigungsrechte noch nicht gewährleistet und legt weiters dar, dass § 31 Abs 3 VStG kein effektives Rechtsmittel gegen Verfahrensverzögerungen in einem Verwaltungsstrafverfahren zur Verfügung stellt.

EGMR, 07.04.2005, BeschwNr 56483/00 im Fall Jancikova gg Österreich

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