§ 22 Abs 2 oö ROG 1984
Der Bau von Gebäuden für die Ponyzucht oder die Pferdehaltung ist auch im Dorfgebiet außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe zulässig.
VwGH 27.02.2006, 2005/05/0008
§ 22 Abs 2 oö ROG 1984
Der Bau von Gebäuden für die Ponyzucht oder die Pferdehaltung ist auch im Dorfgebiet außerhalb landwirtschaftlicher Betriebe zulässig.
VwGH 27.02.2006, 2005/05/0008