§ 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG
Die Schallschutzregelungen gelangen auch im Fall eines fehlenden Widmungsmaßes zur Anwendung.
VwGH 28.02.2006, 2004/06/0166
§ 43 Abs 2 Z 5 stmk BauG
Die Schallschutzregelungen gelangen auch im Fall eines fehlenden Widmungsmaßes zur Anwendung.
VwGH 28.02.2006, 2004/06/0166