§ 27 Abs 4 DSG 2000; § 31 Abs 2 DSG 2000
Die Feststellung der verspäteten Löschung von Daten zählt nicht zum Kompetenzbereich der Datenschutzkommission.
VwGH 28.03.2006, 2004/06/0125
§ 27 Abs 4 DSG 2000; § 31 Abs 2 DSG 2000
Die Feststellung der verspäteten Löschung von Daten zählt nicht zum Kompetenzbereich der Datenschutzkommission.
VwGH 28.03.2006, 2004/06/0125