§ 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG; 3 1 Z 12 AuslBVO
Alten- und Krankenpflegedienstleistungen ausländischer Staatsangehöriger können nicht als au-pair-Tätigkeiten qualifiziert werden und unterliegen daher der Genehmigungspflicht.
VwGH 30.03.2006, 2005/09/0019