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Kosten der Videoüberwachung zur Diebstahlsaufklärung

Arbeitsrecht - SozialrechtEvBl 2006/167EvBl 2006, 892 - 893 Heft 22 v. 15.11.2006

§ 1295 ABGB; § 27 Z 1 AngG

Ein Arbeitnehmer, der nicht durch sein Verhalten den Arbeitgeber zur Implementierung einer Videoüberwachungsanlage veranlasste, kann mangels Kausalität auch nicht bei der zufälligen Aufdeckung eines Fehlverhaltens zum Ersatz der Kosten für die Videoüberwachung herangezogen werden.

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