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OGH, 03.08.2005, 9 Ob 40/05f (Gerichtsorganisation)

GerichtsorganisationÖJZ-LSK 2006/10 Heft 1 v. 1.1.2006

§ 37 ASGG; § 8 ASGG

Die Beurteilung des Bestands einer Arbeitsrechtssache und die Veranlassung einer daraus resultierenden besonderen Gerichtsbesetzung hat amtswegig zu erfolgen und bedarf keiner diesbezüglichen Anregung bzw Aufforderung in der Klage.

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