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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Finanzrechtlicher Teil

GerichtsorganisationKarl-Werner FellnerVwGH-F 2006/63ÖJZ 2006, 782 Heft 19 v. 1.10.2006

§ 9 Abs 4 GEG

Der Präsident des OLG Wien wie auch der Leiter der Einbringungsstelle des OLG Wien besitzen Behördenstatus, nicht jedoch die Einbringungsstelle selbst.

VwGH 08.09.2005, 2005/17/0052

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