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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Finanzrechtlicher Teil

StrafrechtKarl-Werner FellnerVwGH-F 2006/61ÖJZ 2006, 782 Heft 19 v. 1.10.2006

§ 7 Abs 2 GEG

Die Möglichkeit eines Berichtigungsantrags und die geringe Höhe der Strafdrohung sprechen für die Unanwendbarkeit des Fairnessgrundsatzes bei der Verhängung von Mutwillensstrafe.

VwGH 18.10.2005, 2003/16/0499

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