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Erkenntnisse und Beschlüsse des VwGH - Administrativrechtlicher Teil - Baurecht

VerwaltungsrechtLeopold BurnbergerVwGH-A 2006/112ÖJZ 2006, 732 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 134 Wr BauO

Der Begriff der Liegenschaft in § 134 Wr BauO kann nicht als Grundbuchskörper qualifiziert werden. Für die Feststellung der Nachbareigenschaft ist nicht der Grundbuchsstand, sondern das durch die Abteilung gebildete und eine provisorische Grundstücksnummer aufweisende Grundstück relevant.

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