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§ 1162d ABGB; § 20 KollV für das Bewachungsgewerbe

ÖJZ-LeitsatzkarteiArbeitsrecht - SozialrechtÖJZ-LSK 2006/194 Heft 18 v. 15.9.2006

§ 1162d ABGB; § 20 KollV für das Bewachungsgewerbe

Sofern ein Kollektivvertrag die Verkürzung der in § 1162d ABGB normierten Frist vorsieht, andererseits aber die außergerichtliche Einforderung von Ansprüchen infolge eines vorzeitigen Austritts oder einer Entlassung ermöglicht, ist ein Günstigkeitsvergleich vorzunehmen.

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