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Irreführung infolge mangelnder Objektivität der rechtlichen Äußerung einer Körperschaft öffentlichen Rechts

WettbewerbsrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/129EvBl 2006, 684 - 686 Heft 17 v. 1.9.2006

§ 2 Abs 1 UWG

Die Darlegung einer umstrittenen Rechtsmeinung durch die Fachgruppe einer gesetzlichen Interessensvertretung (öffentlich-rechtliche Körperschaft) ohne Anführung alternativer Rechtsmeinungen ist als potentiell irreführende Wettbewerbshandlung zu qualifizieren.

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