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§ 179 Abs 4 Z 4 StPO; § 182 Abs 4 Satz 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 StPO; § 2 Abs 1 GRBG; § 10 GRBG

ÖJZ-LeitsatzkarteiStrafprozessrechtÖJZ-LSK 2006/175 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 179 Abs 4 Z 4 StPO; § 182 Abs 4 Satz 2 StPO; § 281 Abs 1 Z 5 StPO; § 2 Abs 1 GRBG; § 10 GRBG

Die Nichtanführung der maßgeblichen Sachverhaltsgrundlagen und die Unterlassung einer hinreichenden Begründung im Beschluss des OLG bezüglich der Fortführung der Untersuchungshaft begründet eine Grundrechtsverletzung.

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