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Antrag nach § 7 abs 3 EO bei Zustellmängeln

ZivilprozessrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald RohrerEvBl 2006/124EvBl 2006, 649 - 650 Heft 16 v. 15.8.2006

§ 7 Abs 3 EO; § 529 Abs 1 Z 2 ZPO

Ein Zustellmangel kann nur mittels Beantragung der Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung beseitigt werden.

OGH, 21.02.2006, 5 Ob 261/05a

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