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§ 7 Abs 3 EO; § 529 Abs 1 Z 2 ZPO

ÖJZ-LeitsatzkarteiZivilprozessrechtÖJZ-LSK 2006/157 Heft 13 v. 1.7.2006

§ 7 Abs 3 EO; § 529 Abs 1 Z 2 ZPO

Ein Zustellmangel kann nur mittels Beantragung der Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung beseitigt werden.

OGH, 21.02.2006, 5 Ob 261/05a

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