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Evidenzblatt der Rechtsmittelentscheidungen

Arbeitsrecht - SozialrechtErich Kodek; Eckart Ratz; Ronald Rohrer (Bearb)EvBl 2006/84EvBl 2006, 462 - 464 Heft 11 v. 1.6.2006

§ 66 EheG

Eigene Einkünfte des geschiedenen Ehepartners, die dieser aufgrund der Missachtung der Unterhaltspflicht durch den Unterhaltsschuldner trotz Unzumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit verdienen muss, haben keine Kürzung des Unterhaltsanspruchs zur Folge. Die gebotene Arbeitssuche des Unterhaltsschuldners muss sich im Regelfall auch auf angrenzende Länder erstrecken.

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