Zusammenfassung: Die Autorin setzt sich in ihrem Beitrag mit der Bestimmung des § 155 PatG auseinander, die der beklagten Partei im Fall einer Missaachtung eines Verfahrenspatents die Verpflichtung zum Nachweis der mangelnden Patentrechtskonformität auferlegt, ohne für eine hinreichende Achtung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Beklagten zu sorgen. Die Verfasserin stellt verschiedene Möglichkeiten zur effektiven Geheimhaltung der Betriebsinterna zur Diskussion und nimmt dabei auch Bezug auf die Rechtslage in Deutschland.